USA Einreisebestimmungen


EINREISE IN DIE USA WIEDER UNEINGESCHRÄNKT MÖGLICH
Am 12. Mai 2023 wurde die Impfnachweis- und Testpflicht für internationale Reisende bei Einreise in die USA aufgehoben. Weitere Infos bietet die nationale Gesundheitsbehörde CDC.

Informationen zur Online Einreise Registrierung (ESTA)

US Visa Waiver Programm

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:

  • im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (siehe nachfolgende Tabelle) sind,
  • mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
  • ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
  • im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).

Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.

Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.

Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.

Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

Reisedokumente/Visum

Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument. Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.

Mit folgenden Dokumenten ist die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige im Rahmen des US „Visa Waiver“ Programms möglich:

REISEDOKUMENTE ERWACHSENE Visumfreie Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja (ab 01. April 2016 e-Pass erforderlich)
Vorläufiger Reisepass Nein, Visum erforderlich
Personalausweis Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Vorläufiger Personalausweis Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa
Waiver Programm, zum Elektronischen System zur
Reiseerlaubnis (ESTA) und zum US-Visumverfahren
REISEDOKUMENTE KINDER/JUGENDLICHE  
Kinderreisepass Ja, die Einreise mit dem Kinderreisepass ist nur in Verbindung mit einem Visum möglich. Zur visumfreien Einreise in die USA müssen Kinder im Besitz eines regulären Reisepasses (ePass) sein.
Reisepass Ja (ab 01. April 2016 e-Pass erforderlich)
Vorläufiger Reisepass Nein, Visum erforderlich
Personalausweis Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Vorläufiger Personalausweis Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Bereits vorhandener Eintrag in den
Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007
nicht mehr möglich)
Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006
nicht mehr ausgestellt)
Nein, Visum erforderlich

Faustregel: Ab 1. April 2016: Teilnehmer am Programm für die Visafreie Einreise benötigen einen elektronischen Pass (e-Pass).

Kinderreisepass:
Die Einreise mit dem Kinderreisepass ist nur in Verbindung mit einem Visum möglich. Zur visumfreien Einreise in die USA müssen Kinder im Besitz eines regulären Reisepasses (ePass) sein.

Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 21 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen.

Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

  • Wechsel des Reisepasses
  • Änderung des Namens
  • Wechsel der Staatsangehörigkeit
  • Wechsel des Geschlechts
  • Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)
Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA oder die Einholung der ESTA-Genehmigung kostenpflichtig anbieten. Es ist empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link der US-Regierung https://esta.cbp.dhs.gov direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben.

Umfassende englischsprachige Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über den auf der ESTA-Startseite unten veröffentlichten Link.

Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter
ESTA - US-Botschaft und Konsulate in Deutschland (usembassy.gov)

Ausführliche grundsätzliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Website der US-Botschaft Berlin unter Visa & ESTA - US-Botschaft und Konsulate in Deutschland. (usembassy.gov)

Generell verweist das zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass das System für mehr Sicherheit im Reiseverkehr sorgt und ein Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits bisher -und zwar auf der Hinreise in die USA- ausgefüllt werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des „Visa Waiver" Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten werden und es nicht -wie in der Vergangenheit- zu unangenehmen und (z.B. wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim Einreiseversuch an der US-Grenze komme.

Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular: Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0" (Null) den Buchstaben „O" angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O" für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird.

Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an das Department of Homeland Security wenden. Das DHS hat ein „Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“ unter www.dhs.gov/trip eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten.

Deutsche Staatsangehörige, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch die Staatangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen oder sich seit dem 1. März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder bzw. in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben, sind vom US-Visa Waiver Programm ausgeschlossen und müssen ebenfalls (unabhängig vom Zweck der Reise) ein Visum für die USA beantragen. Ausnahmen gelten lediglich für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov

Vorheriger Aufenthalt in Kuba:
Am 12. Januar 2021 hat das Außenministerium Kuba als SST eingestuft, so dass Personen, die sich an oder nach diesem Datum in Kuba aufgehalten haben, nicht mehr im Rahmen des VWP reisen dürfen.  Die Beschränkung für VWP-Reisen gilt auch für Personen, die die doppelte Staatsangehörigkeit eines VWP-Landes und Kubas besitzen.
Wenn ein ESTA bereits genehmigt wurde und später festgestellt wird, dass sich der Reisende in Kuba aufgehalten hat und/oder eine doppelte Staatsangehörigkeit eines VWP-Landes und Kubas besitzt, wird das ESTA des Reisenden widerrufen. 

Für diejenigen Reisenden, die von der neuen Beschränkung betroffen sind und die die begrenzten Ausnahmekriterien nicht erfüllen, betonen wir, dass die Einreise in die Vereinigten Staaten nicht verboten ist.  Stattdessen müssen sie ein US-Visum bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat beantragen.

Das jeweilige Visum ist bei der zuständigen US-Auslandsvertretung zu beantragen. Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren erteilen die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland.

Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsbehelf zugelassen und es ist den deutschen Auslandsvertretungen nicht möglich, auf die Grenzbeamten einzuwirken, eine Einreiseverweigerung rückgängig zu machen.

Wichtiger Hinweis:
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden!
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen (Ihrer jeweilgen Staatsangehörigkeit) erhalten Sie nur direkt bei der zuständigen Botschaft oder einem der zuständigen Generalkonsulate Ihres Ziellandes!

Weitere Informationen finden Sie unter http://auswaertiges-amt.de